NENNUNG

Nennschluss ist der 20. August 2023!

FAHRER*IN​
BEIFAHRER*IN​
MITFAHRER*IN​

FAHRZEUGDATEN

OFFENER CLUBABEND AM 08.09.2023
Am offenen Clubabend des WAC Württembergischen Automobilclub (p.P. € 25,- inkl. MwSt.) möchte ich mit der Anzahl der unten genannten Personen teilnehmen:

FOTOGRAFIEN DES FAHRZEUGS

SONSTIGES
Ist mindestens ein Teammitglied Mitglied des WAC1899



Haftungsverzicht
Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jede Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen den Württembergischen Automobilclub e. V., dessen Sportwarte und eventuell Streckeneigentümer, Behörden, Servicedienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. Dies gilt auch gegen die Straßenbaulastträger, sowie Schäden, die durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und die Erfüllungs– und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Schadensverursachung. Gegen die anderen Teams (Fahrer und Beifahrer), deren Helfer, Eigentümer und Halter der anderen Fahrzeuge, Fahrer/Beifahrer/Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen gehen vor) und eigene Helfer verzichten Sie auf Ansprüche jede Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Sonderprüfungen und den dazugehörigen Überfahrten entstehen, außer bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Schadensverursachung. Die Haftungsvereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.

Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers
Sofern der Bewerber oder der Fahrer/Beifahrer nicht selbst Eigentümer des eingesetzten Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennformular abgedruckte Haftungsverzichtserklärung abgibt. Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen Bewerber und Fahrer/Beifahrer alle aufgeführten Personen und Stellen von jeweiligen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung. Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber/Fahrer/Beifahrer), deren Helfer, Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, Fahrer/Beifahrer und eigene Helfer auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen.

Verantwortlichkeit
Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Fahrzeugeigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil– und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird.

Fahrzeugbilder, Film- und Fotoaufnahmen
Mit der Einreichung von Fahrzeugfotos erkläre ich mich mit der Nutzung im Programmheft sowie eventuell anderen Werbemitteln einverstanden. Während der Veranstaltung sind zahlreiche Pressevertreter und Hobbyfotografen anwesend, die Fahrzeuge, Teilnehmer und Besucher fotografieren und filmen. Mit der Nennung des Fahrzeuges bzw. der Teilnahme an der Veranstaltung erkläre ich mich mit einer möglichen Veröffentlichung der Aufnahmen einverstanden. Es bestehen keine Entgeltsansprüche gegenüber den verwendenden Medien. Der Veranstalter ist nicht Vertreter der akkreditierten Medien und anderer Bildschaffenden.



Nenngeld und Kosten:

Nenngeld für Fahrer/in und Beifahrer/in: € 360,- inkl. MwSt.
Kosten für weitere Mitfahrer: € 100,- inkl. MwSt. pro Person
Teilnahme am offenen Clubabend (08.09.2023): € 25,- inkl. MwSt. pro Person

Bankverbindung:

Bitte überweisen Sie den entsprechenden Betrag mit Angabe Ihres Vor- und Nachnamens und dem Verwendungszweck „Stauferland Historik“ an folgendes Konto: 

Globo GmbH
IBAN: DE 5561 4500 5010 0076 9917

Die Nennung gilt als angenommen, wenn das Nenngeld überwiesen ist und die Teilnahme vom Veranstalter bestätigt wurde. Nenngeld ist Reuegeld.